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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09 SFB   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09 SFB (https://dejure.org/2009,7089)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.10.2009 - L 21 KR 44/09 SFB (https://dejure.org/2009,7089)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - L 21 KR 44/09 SFB (https://dejure.org/2009,7089)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit eines Vergabeverfahrens mit den eigenen Rechten eines Prozessbeteiligten; Eröffnung des Rechtswegs in das Nachprüfungsverfahren und Beschwerdeverfahren im Hinblick auf eine geltend gemachte Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften; Rechtmäßigkeit eines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rahmenvereinbarung adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
    Bei den hier streitigen Rabattvereinbarungen handelt es sich um öffentliche Lieferaufträge nach § 99 Abs. 1 und 2 GWB (vergl. nur Senat, Beschluss v. 15.04.2009 - L 21 KR 39/09 SFB sowie Beschluss v. 10.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB jeweils m.w.N.).

    Der Senat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V ist (vergl. auch Senat, Beschluss v. 10.09.2009, a.a.O.).

    Diese "Einzelaufträge" werden allein durch die Verordnungen der Vertragsärzte bestimmt und sind somit dem Zugriff der AG in vollem Umfang entzogen, auch wenn die Verordnung des Vertragsarztes als Vertreter der Krankenkassen und Schlüsselfigur in der Arzneimittelversorgung diesen im Rahmen des Sachleistungssystems (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V) zuzurechnen ist (Senat, Beschluss v. 10.09.2009, a.a.O. und Beschluss v. 24.09.2009 - L 21 KR 45/09 SFB m.w.N.).

    Jedoch wird die Auffassung, die Einbeziehung mehrerer Vertragspartner behindere massiv den Wettbewerb, in dieser Absolutheit nicht aufrecht erhalten (vgl. hierzu Beschluss v. 03.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
    Nicht zu beanstanden ist ferner, dass auf eine Loslimitierung - die grundsätzlich dem Zweck dient, von vornherein einer größeren Zahl von Bietern Chancen für einen Auftrag zu geben (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2000 - Verg 6/00, NZBau 2000, 440) - verzichtet worden ist.

    Eine von vornherein bestehende Verpflichtung zur Loslimitierung besteht jedoch nicht (LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 23.01.2009, a.a.O., OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2000, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 21 KR 1/08

    Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
    Der Senat hält im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vergl. Beschluss v. 10.04.2002 - Verg 6/02, NZBau 2002, 583) daran fest, dass im Hinblick auf eine geltend gemachte Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet ist (vergl. bereits Senat, Beschluss v. 30.01.2009 - L 21 KR 1/08 SFB).

    Auch wenn der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 30.01.2009 (L 21 KR 1/08 SFB) ausgeführt hat, dass sich eine Pflicht zur Loslimitierung in bestimmten Konstellationen durchaus als wettbwerbsfördernd darstellen könne, lässt sich aus diesem obiter dictum nicht die Schlussfolgerung ableiten, dass stets eine Pflicht zur Loslimitierung besteht.

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
    Der Senat hält im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vergl. Beschluss v. 10.04.2002 - Verg 6/02, NZBau 2002, 583) daran fest, dass im Hinblick auf eine geltend gemachte Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet ist (vergl. bereits Senat, Beschluss v. 30.01.2009 - L 21 KR 1/08 SFB).

    Bestimmungen über das Vergabeverfahren sind u.a. die Regelungen in den Verdingungsordnungen, die das Verfahren betreffenden Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung sowie weitere ungeschriebene Vergaberegeln, wie z.B. das Gebot der Fairness im Vergabeverfahren (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10.04.2002, a.a.O.).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
    Wie die VK zu Recht dargestellt hat, entspricht es einem legitimen Interesse, dass die nach dem Regionalprinzip (§ 143 Abs. 1 SGB V) nicht miteinander im Wettbewerb stehenden AOK en (im Hinblick auf Mitglieder ergibt sich dies aus § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V) vergleichbare und optimale Rabattkonditionen anstreben, zumal die Erzielung von Arzneimittelrabatten der Finanzierbarkeit der GKV - einem überragenden Gemeinwohlinteresse (BVerfG, Beschluss v. 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06, NZS 2009, 91; vgl. auch EuGH, Urteil v. 19.05.2009 - EuGH, Urteil v. 19.05.2009 - C 171/07 und C 172/07 - "Doc Morris", GewArch 2009, 298 Rdn. 18 jeweils m.w.N.) - dient.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
    Dies hat der EuGH für die Berufsgenossenschaften unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung jüngst noch einmal bestätigt (Urteil vom 05.03.2009, Az.: C - 350/07).
  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
    Hinsichtlich der Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hat der EuGH bereits explizit entschieden (Urteil vom 16.03.2004, Az C-264/01), dass diese von dem Begriff des Unternehmens im Rahmen des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts nicht erfasst werden, weil sie ohne die Möglichkeit der Einflussnahme ihren Mitgliedern im Wesentlichen die gleichen Pflichtleistungen zu gewähren hätten und zudem untereinander zu einer Art Solidargemeinschaft zusammengeschlossen seien.
  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06

    Verdoppelung der Beitragslast auf Versorgungsbezüge in der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
    Wie die VK zu Recht dargestellt hat, entspricht es einem legitimen Interesse, dass die nach dem Regionalprinzip (§ 143 Abs. 1 SGB V) nicht miteinander im Wettbewerb stehenden AOK en (im Hinblick auf Mitglieder ergibt sich dies aus § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V) vergleichbare und optimale Rabattkonditionen anstreben, zumal die Erzielung von Arzneimittelrabatten der Finanzierbarkeit der GKV - einem überragenden Gemeinwohlinteresse (BVerfG, Beschluss v. 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06, NZS 2009, 91; vgl. auch EuGH, Urteil v. 19.05.2009 - EuGH, Urteil v. 19.05.2009 - C 171/07 und C 172/07 - "Doc Morris", GewArch 2009, 298 Rdn. 18 jeweils m.w.N.) - dient.
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
    Da die Bewertung der Angebote lediglich die vom Gesetzgeber mit den Regelungen zu den Arzneimittelfestbeträgen verfolgten Ziele angemessen berücksichtigt, gegen deren Zulässigkeit verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich sind (vergl. insoweit BVerfG, Urteil vom 17.12.2002, 1 BvL 28/95), liegt auch ein Verstoß gegen Art. 12 GG sowie Art. 3 GG nicht vor.
  • BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
    Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass das unter einem besonderen Beschleunigungsgebot stehende Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren zur Klärung komplexer Fragen der Marktabgrenzung und der Bewertung der Frage, ob der jeweilige Auftraggeber marktbeherrschend ist, nicht geeignet ist (BGH Kartellsenat, Beschluss v. 18.01.2000 - KVR 23/98, WuW/E Verg 297 = DB 2000, 465, juris Rdnr. 54).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 21 KR 45/09

    Produktneutrale Ausschreibung von Kontrastmitteln?

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09

    Produktneutralität: Anküpfung an Lauer-Taxe zulässig!

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2005 - Verg 56/05

    Angebotsänderung durch Austausch einer Vertragspartei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 39/09

    Rabattverträge

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 21 KR 35/09

    Handelsregisterauszug veraltet: Ausschluss zwingend!

  • VK Bund, 27.03.2009 - VK 3-46/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2009 - L 21 KR 27/09

    Sind Arzneimittelrabattverträge öffentliche Lieferaufträge?

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgabe von saisonalem Grippeimpfstoff durch

    Dieses stellt sich - wie hier bei fehlerfreier Durchführung - als Ausgleich für die gebündelte öffentliche Nachfragemacht der Krankenkassen dar (vergl. LSG NRW, 08.10.2009, L 21 KR 44/09 SFB, Juris m.w.N.).

    Ein Bezug zum Kartellvergaberecht findet sich jedoch nicht, zumal bei der Abfassung des Ausschussberichts zum GKV-WSG noch streitig war, ob Vergaberecht überhaupt im Verhältnis zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern anwendbar ist (vergl. Ausschussbericht BT-Drucks. 16/10609 S. 52 f. zu § 69 SGB V sowie S. 64 f. zu § 142a SGG; vgl zu allem LSG NRW, 08.10.2009, L 21 KR 44/09 SFB, Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 1303/09
    Diese Feststellung können die Vergabekammern im Nachprüfungsverfahren der §§ 102 ff. GWB treffen (vgl. nur etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. v. 10.9.2009, - L 21 KR 53/09 SFB - Beschl. v. 8.10.2009, - L 21 KR 44/09 SFB - und OLG Dresden, Beschl. v. 12.10.2010, - WVerg 0009/10 -).
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